ÖGR Verwaltung GmbH – Formular zum kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch

Aktuell verschickt die Firma ÖGR Verwaltung GmbH mit Sitz in Berlin Formulare zum kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch im Internet, zum Beispiel in das Branchenbuch Nordrhein-Westfalen. Das Eintragungsformular enthält ein Anschreiben, in welchem der Empfänger aufgefordert wird, voreingetragene Firmendaten zu überprüfen und noch nicht eingetragene Firmendaten zu ergänzen. Das Formular ist überschrieben mit „Ihr Grundeintrag“. Ein Sternchenhinweis in der rechten Spalte gibt an, dass für den Grundeintrag monatliche Kosten in Höhe von 62,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer entstehen und das die Eintragung zwei Jahre gilt. Am Ende des Formulars steht im Kleingedruckten, dass sich die Laufzeit des zweijährigen Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Wichtiger Hinweis:

Durch das Unterzeichnen des Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers ein kostenpflichtiger zweijähriger Vertrag zustande. Die Kosten pro Vertragsjahr belaufen sich laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 744,00 EUR netto (für zwei Jahre demnach 1.488,00 EUR netto). Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Rechtliche Hinweise:

Wenn Sie das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell sondern lassen Sie prüfen, ob im konkreten Fall ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Es ist im konkreten Fall nämlich zu prüfen, ob die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kostenpflicht wirksam sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr dieser Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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